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Darf mein Ex Fotos vom Kind posten? Das sagt das Recht

Du scrollst durch deinen Feed, und da ist es: ein Foto deines Kindes. Auf dem Profil deines Ex-Partners oder seiner neuen Partnerin, sichtbar für Hunderte Menschen, die du nicht kennst. Darf dein Ex Fotos vom Kind posten, ohne dich zu fragen? Du wusstest von nichts.

Kinderfotos im Internet gehören zu den häufigsten Streitpunkten, wenn Eltern getrennt erziehen, und viele wissen nicht genau, wo sie stehen. Hier liest du, was in Deutschland grob gilt, und vor allem, wie es nicht bei jedem Post wieder zum Streit kommt.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Für deine konkrete Situation wende dich an das Jugendamt, eine Mediatorin oder einen Anwalt für Familienrecht. In Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln.

Der Ausgangspunkt: gemeinsam entscheiden

Zwei Dinge gelten gleichzeitig. Dein Kind hat ein Recht am eigenen Bild: Man darf Bilder von jemandem nicht einfach veröffentlichen. Und Fotos eines Kindes sind personenbezogene Daten, für die die DSGVO gilt, sobald sie über den rein familiären Bereich hinaus geteilt werden.

Für ein minderjähriges Kind entscheiden die Eltern, die das Sorgerecht haben. Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht, was nach einer Trennung meistens der Fall ist, müsst ihr beide zustimmen, bevor Fotos des Kindes in sozialen Netzwerken landen. Ein Elternteil kann das nicht allein entscheiden. Gerichte haben das mehrfach bestätigt.

Eine feste Altersgrenze, ab der das Kind allein entscheidet, gibt es nicht. Je älter und verständiger dein Kind ist, desto mehr zählt seine eigene Meinung, und Jugendliche sollten auf jeden Fall selbst gefragt werden.

Was genau als „öffentlich“ gilt

Entscheidend ist die Reichweite. Ein Foto in einer geschlossenen Chatgruppe mit vier Verwandten ist etwas ganz anderes als ein öffentliches Instagram-Profil. Dazwischen liegt eine große Grauzone:

  • Ein öffentliches Profil. Das ist Veröffentlichen, ganz eindeutig.
  • Ein privates Konto mit 800 Followern. Auch das ist Veröffentlichen, denn du kennst längst nicht alle diese Menschen.
  • Eine geschlossene Familiengruppe. In der Regel der familiäre Bereich.
  • Eine Facebook-Gruppe für Eltern. Kein familiärer Bereich, auch wenn es sich so anfühlt.

Deutsche Gerichte haben schon mehrfach entschieden, dass Kinderfotos gelöscht werden mussten, die ein Elternteil (oder auch ein Großelternteil) ohne Zustimmung gepostet hatte. Wie ein Fall ausgeht, hängt stark von den Umständen ab, aber die Richtung ist klar: Ohne die Zustimmung beider sorgeberechtigten Eltern steht man auf wackligem Boden.

Was du tun kannst, Schritt für Schritt

  1. Sprich es direkt an. Ohne Vorwurf: „Ich habe das Foto gesehen und hätte lieber, dass Bilder von unserem Kind nicht öffentlich sind. Können wir abmachen, dass wir uns vorher kurz absprechen?“ Die allermeisten Fälle sind damit erledigt.
  2. Halte die Absprache schriftlich fest. Eine Textnachricht genügt. Dann musst du nicht alle paar Monate dasselbe Gespräch führen.
  3. Hol dir Unterstützung, wenn ihr nicht weiterkommt. Das Jugendamt berät getrennte Eltern kostenlos, und eine Mediation ist schneller, günstiger und weniger verletzend als ein Gerichtsverfahren.
  4. Melde den Beitrag bei der Plattform. Instagram, Facebook und TikTok haben Verfahren, um Bilder von Minderjährigen zu entfernen, die ohne Einwilligung gepostet wurden.
  5. Rechtliche Schritte als letztes Mittel. Ein Gericht kann anordnen, dass die Fotos gelöscht werden. Kläre vorher mit einem Anwalt für Familienrecht, ob das in deiner Situation sinnvoll ist.

Die Absprache, die das Problem an der Wurzel packt

Hinter so einem Post steckt selten Eitelkeit. Ein stolzer Elternteil will einen Moment teilen und hat keinen anderen Ort dafür. Social Media ist einfach der Knopf, der gerade da ist.

Darum hilft eine einzige Absprache mehr als alle Regeln zusammen: Gebt dem Stolz einen anderen Platz. Eine gemeinsame, private Zeitleiste, in die beide Eltern Fotos stellen und in die die Familie über einen Link hineinschauen kann. Das Bedürfnis zu teilen bleibt, es wandert nur in einen geschlossenen Raum.

In der Praxis nehmt ihr das in eure Elternvereinbarung auf oder trefft eine eigene Absprache:

  • Fotos unseres Kindes kommen nicht auf öffentliche Profile
  • Sie kommen in die gemeinsame Zeitleiste, auf die wir beide Zugriff haben
  • Großeltern und enge Familie bekommen dafür einen Link
  • Wenn einer von uns doch etwas öffentlich teilen will, fragen wir vorher

Warum das auch ohne Streit sinnvoll ist

Selbst wenn ihr euch gut versteht: Ein Kind hat ein Interesse daran, dass seine Kindheit nicht öffentlich ist. Fotos in sozialen Netzwerken lassen sich herunterladen und abfotografieren, sie werden für Gesichtserkennung und zum Trainieren von Algorithmen genutzt. Dein Kind kann heute noch nicht mitreden, was in fünfzehn Jahren über es zu finden ist. Mehr dazu in unserem Artikel über Kinderfotos in sozialen Medien.

Wie Ouderliefde das löst

Ouderliefde ist genau so ein privater Raum. Beide Eltern haben vollen Zugriff auf die Zeitleiste ihres Kindes und tragen beide dazu bei. Großeltern und enge Familie schauen über einen sicheren Link zu, den Google nicht findet, und nichts davon ist öffentlich.

Alles wird auf europäischen Servern gespeichert, nach den Regeln der DSGVO. Keine Werbung, keine Gesichtserkennung, kein Algorithmus, der dir über die Schulter schaut. Und später hat dein Kind eine vollständige Geschichte statt verstreuter Posts.

Ein privater Ort für dein Kind

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Häufige Fragen

Darf mein Ex ohne meine Zustimmung Fotos unseres Kindes auf Facebook posten?

Grundsätzlich nicht, wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt. Dann entscheidet ihr gemeinsam darüber, ob Bilder eures Kindes veröffentlicht werden, und beide müssen zustimmen. Für deine konkrete Situation ist eine rechtliche Beratung sinnvoll.

Was kann ich tun, wenn ein Foto meines Kindes ohne meine Zustimmung online ist?

Bitte zuerst direkt darum, das Foto zu löschen, und haltet die Absprache schriftlich fest. Wenn das nicht hilft, kannst du den Beitrag bei der Plattform melden oder dir Unterstützung beim Jugendamt oder bei einer Mediatorin holen. Als letzter Schritt kann ein Gericht die Löschung anordnen.

Ab welchem Alter entscheidet ein Kind selbst über Fotos im Internet?

Eine feste Altersgrenze gibt es nicht. Bei Minderjährigen entscheiden die sorgeberechtigten Eltern, aber je älter und verständiger das Kind ist, desto mehr zählt seine Meinung. Jugendliche sollten auf jeden Fall selbst gefragt werden.

Gilt das auch für eine geschlossene WhatsApp-Gruppe?

Teilen im familiären Bereich, etwa in einer kleinen Familiengruppe, fällt in der Regel nicht unter die DSGVO. Sobald die Reichweite größer wird (ein öffentliches Profil, eine Gruppe mit vielen Mitgliedern oder ein Konto mit Hunderten Followern), gilt es praktisch als Veröffentlichen.

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